Garantiebedingungen

CitrinSolar Kollektoren

Für CitrinSolar Flachkollektoren gewähren wir dem Betreiber gegenüber für nachweisbare Herstellermängel eine Materialgarantie für die Dauer von 10 Jahren.

Grundlagen für diese CitrinSolar Garantieverpflichtung sind:

  • Sämtliche Systemkomponenten entstammen dem Lieferprogramm der CitrinSolar GmbH
  • das Kollektorsystem wird ausschliesslich mit unserer Solarflüssigkeit betrieben
  • die Kollektoren werden entsprechend unserer Montage- und Betriebsanleitung gelagert,
    transportiert, montiert und gewartet.
  • Veränderungen an Kollektor und Zubehör bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung der
    CitrinSolar GmbH.
  • Schäden die auf den Einfluss höherer Gewalt (z.B. Glasbruch, etc…..) zurückzuführen sind, sind
    von der Herstellergarantie ausgeschlossen.
  • Schadensmeldungen sind schriftlich und unter Vorlage der Inbetriebnahme- und
    Wartungsprotokolle und des Bezugsquellennachweises sofort nach Schadenseintritt bei der
    CitrinSolar GmbH anzuzeigen.
  • Solarzubehörteile unterliegen der gesetzlichen Gewährleistung.

CitrinSolar Trinkwasser- und Heizungspufferspeicher

Für CitrinSolar Trinkwasser- und Heizungspufferspeicher gewähren wir dem Betreiber gegenüber für nachweisbare Herstellermängel eine Materialgarantie für die Dauer von 5 Jahren.

Grundlagen für diese CitrinSolar Garantieverpflichtung sind:

  • Sämtliche Systemkomponenten entstammen dem Lieferprogramm der CitrinSolar GmbH.
  • Speicher sind ausschliesslich für den Einsatz im Trinkwasser- und Heizungsbetrieb nach DIN
    zugelassen.
  • Schäden aufgrund mangelhafter Systemeinbindung oder Wartung sind ausgeschlossen
  • Speicher müssen entsprechend unserer Montage- und Betriebsanleitung gelagert, transportiert,
    montiert und gewartet werden.
  • Veränderungen an Speichern und Zubehör bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung
    der CitrinSolar GmbH.
  • Schäden die auf den Einfluss höherer Gewalt zurückzuführen sind, sind von der Herstellergarantie
    ausgeschlossen.
  • Schadensmeldungen sind schriftlich und unter Vorlage der Inbetriebnahme- und
    Wartungsprotokolle und des Bezugsquellennachweises sofort nach Schadenseintritt bei der
    CitrinSolar GmbH anzuzeigen.
  • Speicherzubehörteile unterliegen der gesetzlichen Gewährleistung.
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