AGB für gewerbliche Kunden
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
I. Geltung der Bedingungen
Unsere nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichungen von diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
II. Angebot und Vertragsabschluss
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Das Risiko bezüglich Leitungs- oder Übermittlungsproblemen sowie das daraus resultierende Risiko unklarer Bestellungen trägt der
Besteller. Dieses Angebot kann nach unserer Wahl innerhalb von 3 Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder dadurch angenommen werden, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird. Die Auftragsbestätigung kann per Telefax, E-Mail oder Briefpost erfolgen.
Unsere Angebotsunterlagen, Prospekte, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichts- oder sonstige Maßangaben sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Das Eigentum und das Urheberrecht an allen Angeboten und zur Auftragsbestätigung gehörenden Unterlagen verbleiben bei uns. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, insbesondere dann, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.
III. Preis- und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten ab Werk einschl. Verladung im Werk, jedoch ohne Verpackung. Wird Lieferung frei Baustelle vereinbart, so bedeutet dies Zufuhr auf gut befahrbarer Straße, möglichst nahe zur Baustelle ohne Abladen.
Der Preisbildung liegen die zum Angebotsdatum bekannten Material- und Energiepreise, Steuern, Frachtsätze, Löhne und Gehälter sowie sonstige Gestehungskosten zugrunde. Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Preise allgemein erhöhen, so wird der zum Tage der Lieferung gültige neue Preis berechnet. Diese Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Liefertag gesetzten gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Vertreter sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an uns oder auf ein von uns angegebenes Bank- oder Postgirokonto erfolgen. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
Rechnungen sind zahlbar
a) bei Aufträgen bis zu € 1.000,00 innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum
netto;
b) bei Aufträgen bis € 25.000,00
1/3 bei Eingang unserer Auftragsbestätigung;
1/3 bei Meldung der Versandbereitschaft;
ohne diese Meldung bei Lieferung;
1/3 30 Tage nach Rechnungsdatum;
c) bei Aufträgen über € 25.000,00 können abweichende Zahlungsbedingungen
vereinbart werden;
d) Dienstleistungen sind sofort mit dem Nettobetrag zahlbar.
Auf unser Verlangen hat der Besteller, insbesondere bei Großaufträgen, einen Kapitalnachweis
zu führen.
Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt stets nur erfüllungshalber. Eine Verpflichtung zur Annahme besteht unsererseits nicht. Im Falle der Annahme gehen Diskont und sonstige Spesen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Werden uns Tatsachen bekannt, durch die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage gestellt wird oder kommt dieser mit einer Teilzahlung länger als 1 Woche in Rückstand, so wird unsere gesamte Restforderung zur Zahlung fällig, auch soweit von uns Wechsel angenommen wurden.
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers und zwar auch solchen aus früheren Lieferungen, ist ausgeschlossen ohne Rücksicht darauf, ob diese Gegenansprüche von uns anerkannt oder sonst festgestellt sind.
Bei Nichtabnahme der Ware durch den Besteller oder unberechtigter Lösung vom Vertrag werden 15 % des Kaufpreises als Schadenspauschale fällig. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
IV. Liefer- und Leistungszeit
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt, sobald sämtliche technische Einzelheiten für die Ausführung geklärt sind und eine mit dem Besteller vereinbarte Anzahlung bei uns eingegangen ist.
Für die Einhaltung der Lieferfrist ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate andauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Wird die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so sind wir berechtigt, die durch die Lagerung entstandenen Kosten – mindestens 0,5 % des
Rechnungsbetrages bzw. € 50,00 für jeden angefangenen Monat – vom Besteller zu verlangen und nach Ablauf einer dem Besteller mitgeteilten Frist von mindestens 4 Wochen anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und gleichzeitig den Besteller mit verlängerter Frist zu beliefern. In diesem Fall gelten nach unserer Wahl die im Lieferzeitpunkt gültigen Preise.
Schadensersatz kann der Besteller nur verlangen, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.
Wird der Vertrag vom Besteller nicht erfüllt oder verweigert dieser seine Mitwirkung, so sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages abzulehnen. In diesem Fall ist der Besteller verpflichtet, den uns entstehenden Schaden einschl. des entgangenen Gewinns oder sonstiger Folgeschäden zu ersetzen.
V. Versand- und Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Eine Transportversicherung gegen Schäden aller Art wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers auf dessen Namen und Rechnung vorgenommen. Transportschäden oder Transportverluste müssen vom Besteller unverzüglich nach Ankunft der Lieferung bei der Versicherung ordnungsgemäß angemeldet werden. Auch wenn die Anmeldung über uns erfolgen sollte, wird keine Gewähr für deren Rechtzeitigkeit übernommen.
Die Gefahr geht über, sobald der Liefergegenstand – auch Teile desselben -, an die den Transport ausführende Person übergeben ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Dies gilt auch für die durch unsere eigenen Fahrzeuge oder fracht- oder verpackungsfrei erfolgten Lieferungen und auch in den Fällen, in denen wir die Montage, die Aufstellung oder sonstige Leistungen übernommen haben.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat oder wird der Versand gänzlich unmöglich, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
VI. Gewährleistung
Eine Gewährleistung von uns besteht nur für Mängel an dem Liefergegenstand, die durch Fabrikations- oder Materialfehler entstanden sind. Für Schäden infolge fehlerhafter Angaben des Bestellers bei Auftragserteilung, infolge fehlerhafter Montage oder Einlagerung durch den Besteller, fehlerhaftem Anschluss an die Versorgungsnetze oder infolge von Bedienungsfehlern sowie für natürliche Abnutzung,
Versagen und Bruch von Heizungen und Glas wird keine Haftung übernommen. Werden ohne unsere Zustimmung Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Teile ausgewechselt oder sonst in den Liefergegenstand eingegriffen, erlischt die Gewährleistung. Dies gilt auch für unbefugte Eingriffe von Außenstehenden.
Wir erfüllen unsere Gewährleistungspflichten nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers dadurch, dass die schadhaften Teile unentgeltlich nachgebessert oder ersetzt werden. Die Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die betreffenden Teile auf Verlangen zuzusenden. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Im Falle des § 478 BGB gelten dessen Voraussetzungen, wobei ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen ist.
Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar. Zusicherungen, dass der Liefergegenstand für die vom Besteller in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Im Falle des § 478 BGB bleibt es bei der Regelung des § 479 II BGB.
VII. Einbau und Montage
Wird uns neben der Lieferung auch die Montage und der Einbau übertragen, so werden diese von uns im Rahmen eines von der Lieferung unabhängigen, selbständigen Werkvertrages durchgeführt.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Bei mehreren getrennten Aufträgen des Bestellers bezieht sich dieser Eigentumsvorbehalt auf sämtliche Liefergegenstände, bis zu dem Zeitpunkt, an dem sämtliche Ansprüche aus den Aufträgen des Bestellers erfüllt sind.
Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Ware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Besteller wird widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen und die vereinnahmten Beträge binnen 24 Stunden an uns abzuführen. Auf Aufforderung muss der Besteller die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen aushändigen. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Bestellers die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten
insoweit freizugeben, falls ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Abtretung dem Abnehmer des Bestellers anzuzeigen und die Waren auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen den Dritten zu verlangen.
IX. Teilunwirksamkeit und Gerichtsstand
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Für unsere Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Besteller Vollkaufmann ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile nach unserer Wahl als ausschließlicher Gerichtsstand Landshut vereinbart.
CitrinSolar GmbH
Energie- und Behältertechnik GmbH
Böhmerwaldstraße 32 85368 Moosburg
Telefon: 08761-33400 Telefax: 08761-334040
www.citrinsolar.de info@citrinsolar.de
Registergericht München HRB 140 848 Geschäftsführer: Christian Götz, Dr. Hermann Riess
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
