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Förderprogramme

Mit Solar-Förderung, Einspeisevergütung und effizienter steuerlicher Auslegung lässt sich viel Geld sparen und die Anlage innerhalb weniger Jahre refinanzieren. 

Bundesweite Förderung

Förderkonzept für erneuerbares Heizen gemäß GEG (ab 2024)

Anfang September wurde die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes - besser bekannt als „Heizungsgesetz“ - beschlossen. Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz wird ab dem 1. Januar 2024 der Einsatz erneuerbarer Energien für neue Heizungsanlagen verpflichtend. Dies markiert den schrittweisen Übergang zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung. Bis spätestens 2045 wird die Nutzung fossiler Energieträger im Gebäudesektor vollständig eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Heizungsanlagen ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Weitere Informationen zu dem Beschluss der Bundesregierung

Bundesweite Förderung

Solarstrom für Elektroautos (KFW 442)

Für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 10.200 Euro
  • für den Kauf und An­schluss von Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher
  • für Eigentümer/innen von selbst­genutzten Wohn­gebäuden, die ein Elektro­auto besitzen

Was wird gefördert

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ wird der Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher gefördert. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen können.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  •  der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
  •  der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  •  der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  •  der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  •  ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

 

Voraussetzungen für die Förderung

  • Sie schaffen Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher fabrik­neu an.
  • Sie besitzen zum Zeit­punkt des Antrags noch keine der Komponenten und haben diese noch nicht bestellt.
  • Sie besitzen ein Elektro­auto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeit­punkt des Antrags ein Elektro­auto bestellt.
    Hinweis: Falls Sie das Elektro­auto privat leasen, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen.
  • Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.

Wer wird gefördert

  • Privatpersonen, die
  • ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen
  • und ein Elektroauto besitzen oder zum Zeit­punkt des Antrags bestellt haben.

Zuschusshöhe und Auszahlung

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teil­beträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Maximal kann ein Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten werden.

Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vor­habens den Zuschuss­betrag, kann keine Förderung erhalten werden.

Eine Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

 

Stand: September 2023

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung

Bundesweite Förderung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind folgende Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude förderfähig:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung, z.B. raumlufttechnische Anlage)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

 

Für Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten verschiedene Fördersätze (Auszug):

  • Solarkollektoranlage: 25 %
  • Biomasseheizung: 10 %
  • Wärmepumpe: 25 % (plus möglicher Umweltwärmebonus 5 %)
  • Errichtung, Erweiterung und Umbau eines Gebäudenetzes: je nach Anteil der Biomasse zwischen 20 und 30 %
  • Anschluss an ein Gebäudenetz: 25 %
  • Anschluss an ein Wärmenetz: 30 %

Wird durch einen Anlagentausch zukünftig komplett auf fossile Brennstoffe verzichtet, wird beim Austausch einer betriebsfähigen fossilen Anlage ein zusätzlicher Bonus von 10 % gewährt.

Weitere Informationen zu den (technischen) Voraussetzungen der jeweiligen förderfähigen Maßnahmen und Anlagen

Bundesweite Förderung

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen § 35c EStG

Für energetische Maßnahmen an einem in der EU gelegenen, zu Wohnzwecken genutzten Gebäude vermindert sich die Einkommensteuer des Eigentümers. Energetische Maßnahmen sind beispielsweise Wärmedämmung von Wänden oder auch eine Erneuerung der Heizungsanlage.

Voraussetzungen:

  • Gebäude wird selbst bewohnt.
  • Es liegt keine Kombination mit sämtlichen anderen Fördermöglichkeiten vor.
  • Gebäude besteht seit 10 Jahren.
  • Energetische Maßnahme wird von einem Fachunternehmen ausgeführt. · Bescheinigung nach Musterformular (ausgefüllt vom Fachunternehmer)

 

Höhe der Steuerermäßigung:

  • Steuerermäßigung 20 % der Kosten der Sanierung (höchstens 200.000 €)
  • Verteilung der 20 % auf 3 Jahre: im 1. Jahr 7 %, im 2. Jahr 7 %, im 3. Jahr 6 %
  • Die Steuerermäßigung wird direkt von der Steuerschuld gekürzt.

 

Inanspruchnahme nicht möglich:

  • bei Betriebsausgabe, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder sonstigen Steuerbegünstigungen
  • bei öffentlich geförderter Maßnahme
  • bei zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen

Weitere Informationen zur Steuerermäßigung

Die hier veröffentlichten Informationen haben wir auszugsweise aus den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmesektor entnommen. Diese Informationen wurden unter bester Sorgfalt, jedoch ohne Anspruch auf Vollständig- und Richtigkeit erstellt. Änderungen bzw. Irrtum müssen wir uns vorbehalten.

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CitrinSolar GmbH

Energie- und Umwelttechnik