Förderprogramme

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Für Anträge ab dem 01.01.2021 gelten die Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG ersetzt die bestehenden BAFA-Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind folgende Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude förderfähig:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Weitere Informationen zu den (technischen) Voraussetzungen der jeweiligen förderfähigen Maßnahmen und Anlagen finden Sie hier.


KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“

Die KfW bietet mit ihren Programmen „Energie­effizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ eine indirekte Solarthermie Förderung an. Im Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ kann zusätzlich ein Investitionszuschuss gewährt werden. Um die Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, müssen Förderbedingungen der KfW erfüllt sein.


Stromspeicher-Förderungen

In einigen Bundesländern werden Sie finanziell unterstützt, wenn Sie sich zu Ihrer PV-Anlage auch einen Stromspeicher kaufen. Auf den entsprechenden Webseiten finden Sie nähere Informationen.

Berlin: EnergiespeicherPLUS

Rheinland-Pfalz: Solar-Speicher-Programm

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