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Geld vom Staat - Statliche Förderung für Citrin Solarsysteme

Information zur aktuellen Fördersituation in Deutschland

Solar Keymark für die Förderung (BAFA) - April 2009

Für dieFörderung von Solarthermischen Anlagen wird in Deutschland die "Liste mit den förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) herangezogen. In dieser Liste sind alle förderfähigen Kollektoren aufgeführt.

Für Planer, Installateure und Betreiber ist einzig und allein die Tatsache relevant, dass der gewünschte Kollektor in dieser Liste aufgeführt ist. Auf alle von CitrinSolar produzierten Kollektoren trifft dies zu.

Die Förderfähigkeit für all unsere Kollektoren ist in Deutschland somit gegeben:

CS 100F - Flachkollektor

Leistungsfähigster Flachkollektor seiner Klasse !!

Flachkollektor CS 200 4F

Solar Keymark im Wärmegesetz

Der Nachweise bezüglich der Erfüllung der Anforderungen des Wärmegesetzes müssen laut Gesetz (§10 Abs. 3 Punkt 1) "der zuständigen Behörde innerhalb von drei Monaten ab dem Inbetriebnahmejahr der Heizungsanlage des Gebäudes und danach auf Verlangen vorlegen [...]"

Aufgrund der neuen Gesetzeslage kommt es bei den renommierten Testinstituten momentan zu längeren Wartezeiten für die Prüfung.

Das heißt also, dass der Solar Keymark Nachweis bei Neubauten in 2009 erst bis zum 31.03.2010 der zuständigen Behörde vorgelegt werden muss.

Wir garantieren, dass sämtliche von CitrinSolar produzierten Kollektoren bis zu diesem Zeitpunkt die Zertifizierung Solar Keymark innehalten. Es bestehen nach dem Wärmegesetz derzeit also keinerlei Einschränkungen bei Planung., Installation und Betrieb von CitrinSolar Kollektoren.